Der Notar ist als Gerichtskommissär für die Abwicklung von Verlassenschaften zuständig.
Er erfüllt zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel:
Durch diese Tätigkeit erwächst dem Notar ein umfangreiches Verständnis des Erbrechts, welches es ihm ermöglicht, beispielsweise bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen wie Testamenten und Vermächtnissen professionell zu helfen.
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