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Verlassenschaftsabwicklung

Der Notar ist als Gerichtskommissär für die Abwicklung von Verlassenschaften zuständig.

Er erfüllt zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel:

  • Herstellung der Grundbuchsordnung
  • Protokollierung der Verlassenschaftsabhandlung
  • Sicherung des Nachlasses
  • Errichtung der Todesfallaufnahme

Durch diese Tätigkeit erwächst dem Notar ein umfangreiches Verständnis des Erbrechts, welches es ihm ermöglicht, beispielsweise bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen wie Testamenten und Vermächtnissen professionell zu helfen.

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Sparkassenplatz 2
4690 Schwanenstadt
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08:00 - 12:00 Uhr
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Personen, die einen barrierefreien Zugang benötigen, mögen dies telefonisch bekannt geben.
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