Als vom Staat ernannte Urkundsperson ist der Notar berechtigt, eine Vielzahl von Beurkundungsdiensten zu erbringen, die in zahlreichen Situationen entweder erforderlich oder nützlich sind.
In diesem Zusammenhang kann der Notar für Sie folgende Tätigkeiten durchführen:
Außerdem hat der Notar die Befugnis, in Notariatsakten Rechtsgeschäfte in Form einer öffentlichen Urkunde zu verfassen. Dies kann beispielsweise folgendes umfassen:
Mo - Do:
08:00 - 12:00 Uhr
12:30 - 17:00 Uhr
Fr:
08:00 - 15:30 Uhr