Beurkundung Notar
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Beurkundung

Als vom Staat ernannte Urkundsperson ist der Notar berechtigt, eine Vielzahl von Beurkundungsdiensten zu erbringen, die in zahlreichen Situationen entweder erforderlich oder nützlich sind.

In diesem Zusammenhang kann der Notar für Sie folgende Tätigkeiten durchführen:

  • Unterschriftsbeglaubigung
  • Beglaubigung von Abschriften
  • Lebenszeugnisse
  • Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
  • Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen

  • Außerdem hat der Notar die Befugnis, in Notariatsakten Rechtsgeschäfte in Form einer öffentlichen Urkunde zu verfassen. Dies kann beispielsweise folgendes umfassen:

  • GmbH-Verträge
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Schenkungen ohne wirkliche Übergabe
  • Ehepakte
  • Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzicht

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