Barrierefreiheitserklärung

Diese Website wird von einem Kleinstunternehmen betrieben und unterliegt gemäß § 15 Abs. 2 Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) nicht der gesetzlichen Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit, da die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Weniger als 10 Beschäftigte
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro

Trotzdem ist es unser Anliegen, diese Website zukünftig für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. Wir werden uns bemühen, grundlegende Prinzipien der Barrierefreiheit – wie klare Navigation, ausreichende Kontraste und eine verständliche Sprache – in Zukunft freiwillig umzusetzen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung dieser Website haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Kontakt:
Dr. Thomas Zellinger
Sparkassenplatz 2
4690 Schwanenstadt
Tel.: +43 7673 3664
E-Mail: zellinger@notar.at

Datum der Erklärung: 07.07.2025

Hinweis: Sobald die oben genannten Voraussetzungen (Mitarbeiterzahl/Umsatz) nicht mehr erfüllt sind, wird die Barrierefreiheit dieser Website entsprechend den gesetzlichen Anforderungen verbessert.

Diese Erklärung wird spätestens alle 5 Jahre überprüft und aktualisiert.

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Öffnungszeiten

Mo - Do:

08:00 - 12:00 Uhr
12:30 - 17:00 Uhr

Fr:

08:00 - 15:30 Uhr

Personen, die einen barrierefreien Zugang benötigen, mögen dies telefonisch bekannt geben.
Kostenlose Parkplätze vor der Kanzlei, sowie großer kostenloser Dauerparkplatz hinter der Kanzlei.
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